Risikoleben

Eine Risikolebensversicherung sichert die Hinterbliebenen im Falle des Todes der Versicherungsnehmers finanziell ab. Sie ist günstiger als eine Kapitallebensversicherung, weil sie nur im Todesfall greift und kein Kapital für die Altersvorsorge angespart wird. Dies macht sie besonders günstig und ermöglicht eine finanzielle Absicherung der Familie mit geringen Beträgen. Meistens ist eine Versicherungssumme sinnvoll, die in etwa das drei- bis fünffache des Bruttojahreseinkommens des Versicherungsnehmers beträgt. Sie sollte jedoch auch von Anzahl und Alter der Hinterbliebenen abhängig gemacht werden. Sollen die Nachkommen abgesichert werden, bietet es sich an, die Laufzeit so zu wählen, dass die Kinder zum Ende ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Bei der Absicherung einer Baufinanzierung sollte man darauf achten, daß man die Risikoleben nicht nur bis zum Ende der vereinbarten Zinsbindungsfrist abschliesst, sondern am besten zum wahrscheinlichen Ende der Baufinanzierung, die in der Regel 20 Jahre länger als die aktuelle Zinsbindungsfrist läuft. Sollte man die Risikoleben denn nur für 10 Jahre abschliessen und man muss nach den 10 Jahren eine neue Risikolebensversicherung abschliessen, sind höhere Beiträge zu zahlen, als wenn man gleich die längere Laufzeit abgeschlossen hätte. Ausserdem muss man sich wieder einer erneuten Gesundheitsprüfung unterwerfen und die kann schlechter ausfallen, als beim ersten Risikoleben Antrag in jungen Jahren.
Frauen müssen aufgrund der höheren Lebenserwartung meistens niedrigere Beiträge als Männer zahlen. Auch für Nichtraucher ist eine Versicherung günstiger als für Raucher und teilweise nehmen Versicherungen Raucher sogar gar nicht auf. Günstigere Konditionen werden häufig auch für Menschen geboten, die jünger als 35 Jahre sind. Bei den meisten Versicherungen werden außerdem verschiedene Daten über die Gesundheit des Versicherungsnehmers erhoben, die vom Kunden wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Ist dies nicht der Fall, kann der Versicherungsnehmer seinen Schutz verlieren.
Die Versicherungssumme ist im Todesfall für Kinder, Ehepartner und eingetragene Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft steuerfrei. Sollen andere Personen begünstigt werden, ist es ratsam, den Vertrag auf diese auszustellen, auch wenn sie nicht die versicherte Person ist.

This entry was posted on Montag, April 11th, 2011 at 11:52 and is filed under Allgemein . You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. Responses are currently closed, but you can trackback from your own site.

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